Neue GWG-AfA bringt große Vorteile für Unternehmer und deren Arbeitnehmer

Neue GWG-AfA bringt große Vorteile für Unternehmer und deren Arbeitnehmer

Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen wurde die GWG-Abschreibung neu geregelt. Sie bietet nun für Unternehmer und ihre Arbeitnehmer interessante Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb ihres Arbeitsverhältnisses.

Grundzüge der gesetzlichen Neuregelung

Der neue Grenzwert für Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG beträgt 800 EUR für Anschaffungen bzw. Herstellungen nach dem 31.12.2017. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als GWG bleiben unverändert.

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